Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedet
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
•     Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
•     Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
•     Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtig
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
•     Sterbegeld ist steuerpflichtig
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.
•     Sonderausgabenabzug für Bonuszahlungen der Krankenkasse
Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich.
•     Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
•     Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
•     Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
•     Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen
Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.

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