Selbständige und Unternehmer

•     Abfärbewirkung bei Personengesellschaften
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann auch gewerbliche Einkünfte erzielen, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.
•     Viele Freistellungsbescheinigungen sind ausgelaufen
Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.
•     Neues Investitionszulagengesetz 2005 gilt
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
•     Ansparabschreibung: Keine Sammelrücklage zulässig
Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage müssen Sie für jede geplante Investition einzeln bilden - eine Sammelrücklage ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zulässig.
•     Letzte Stufe der Steuerreform
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
•     Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde
Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.
•     Verschärfte Bekämpfung der Schwarzarbeit
Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.
•     Häusliches Arbeitszimmer von Unternehmern
Auch bei Unternehmern kommt es für die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Umstände des Einzelfalls an.
•     Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die ungleiche Behandlung von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten bei der Gewerbesteuer verfassungskonform ist.
•     Aufzeichnungspflicht für einzelne Umsätze
Auch ein von der Buchhaltungspflicht befreiter Unternehmer muss eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge führen.

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