Selbständige und Unternehmer

•     Neue Verzugspauschale und besserer Gläubigerschutz
Seit dem 29. Juli 2014 haben Gläubiger in Handelsgeschäften Anspruch auf einen höheren Verzugszins und eine Verzugspauschale von 40 Euro.
•     Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.
•     Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses
Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.
•     Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.
•     Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
•     Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.
•     Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage
Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.
•     Passivierung einer Verbindlichkeit trotz Rangrücktritt
In bestimmten Fällen ist die Passivierung einer Verbindlichkeit trotz eines Rangrücktritts auf künftige Erträge möglich.
•     Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
•     Erklärung einer Betriebsaufgabe
Die Erklärung einer Betriebsaufgabe muss eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Einen Betriebsentnahmegewinn in der Steuererklärung zu deklarieren, genügt daher nicht.

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