Selbständige und Unternehmer

•     Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
•     Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags
Das Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag auch dann rückgängig machen, wenn die Investition zwar durchgeführt wurde, die gesetzlich vorgesehene Hinzurechnung im Investitonsjahr jedoch unterblieben ist.
•     Förderung der umweltfreundlichen Mobilität
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
•     Gewerbesteuerhinzurechnung der Schuldzinsen in einem Cash-Pool
In einem konzerninternen Cash-Pool ist ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung von Schuldzinsen vor der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung möglich.
•     Rechnungsabgrenzung bei geringfügigen Aufwendungen
Liegt der Wert eines Rechnungsabgrenzungspostens unterhalb der GWG-Grenze, kann auf eine aktive oder passive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden.
•     Firmenwagen für Ehegatten mit Minijob
Ein Dienstwagen für den als Minijobber angestellten Ehegatten hält dem Fremdvergleich nicht stand und wird daher vom Finanzamt nicht anerkannt.
•     Maßgebender Listenpreis bei der Privatnutzung eines Taxis
Für die 1 %-Regelung ist immer der Preis anzusetzen, zu dem das Fahrzeug Privatkunden angeboten wird, auch wenn der Hersteller bestimmten Branchen Sonderkonditionen gewährt.
•     Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
•     Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gilt nicht für Messestand
Nur in Ausnahmefällen erfüllt die Miete für einen Messestand die Voraussetzungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung.
•     Bilanzielle Beurteilung von Pfand
Die bilanzsteuerliche Behandlung von Minder- oder Mehrrücknahmen von Pfandgut richtet sich künftig allein nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof aufgestellt hat.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück