Umsatzsteuer

•     Die Finanzplanung der Großen Koalition
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
•     Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer
Ein Unternehmer darf für ein Arbeitszimmer im ansonsten privat genutzten Haus den vollen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen - selbst dann, wenn er nicht Alleineigentümer des Hauses ist.
•     Verspätungszuschlag auf die Umsatzsteuersondervorauszahlung
Auch wenn die Fristverlängerung für Unternehmen freiwillig ist, führt die verspätete Anmeldung oder Zahlung der Sondervorauszahlung zu einem Verspätungszuschlag.
•     Anmeldungen/Voranmeldungen auf Papier
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
•     Vorsicht bei elektronischen Rechnungen
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
•     Berichtigung einer Rechnung
Die Berichtigung einer Rechnung setzt voraus, dass der Empfänger noch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen oder die Vorsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt hat.
•     Unternehmereigenschaft einer GmbH
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.
•     Vorsteuerabzug aus nicht abziehbaren Betriebsausgaben
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.
•     Umsatzsteuer auf Grabpflege
Für eine Grabpflegeleistung wird grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt auch für Pflanzen, die im Rahmen der Grabpflege geliefert werden.
•     Geschäftsführung als selbstständige Tätigkeit
Während bisher die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zwingend zur Nichtselbständigkeit führte, lässt der Bundesfinanzhof jetzt unter gewissen Umständen auch die Bewertung als selbstständige Tätigkeit zu.

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