Umsatzsteuer

•     Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.
•     Zahlungsverweigerung von Beginn an verhindert Vorsteuerabzug
Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
•     Umsatzsteuer auf zubereiteten Kaffee
Zubereiteter Kaffee unterliegt als Getränk grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
•     Ausgleichzahlungen bei Leasingende
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.
•     Spätere Korrektur der Vorsteueraufteilung
Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
•     Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.
•     Sicherungseinbehalt berechtigt zur Umsatzsteuerberichtigung
Ein mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen.
•     Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet.
•     Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
•     Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.

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