Umsatzsteuer

•     Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht
Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.
•     Neue Umsatzsteuerregeln für Online-Händler
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben sich auf neue Vorgaben bei der Umsatzsteuer für Online-Händler verständigt, die bis 2021 in Kraft treten sollen.
•     Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt
Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.
•     Grenze für Kleinbetragsrechnungen seit 2017 bei 250 Euro
Die Finanzverwaltung hat die seit Anfang 2017 angehobene Grenze für Kleinbetragsrechnungen nun auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
•     Vorsteuerabzug auch aus Rechnung von Briefkastenfirmen
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ist auch dann zulässig, wenn der Lieferant nicht unter der Absenderadresse seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.
•     Berichtigung einer Rechnung ohne elektronische Signatur
Eine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war.
•     Steuerliche Behandlung von Bitcoin & Co.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
•     Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
•     Eindeutige Bezeichnung der Leistung in einer Rechnung
Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.
•     Rechnung ohne Leistungsempfänger ist nicht berichtigungsfähig
Eine Rechnung, die nicht einmal Minimalangaben enthält, ist nicht rückwirkend berichtigungsfähig. Stattdessen gilt die Korrektur als erstmalige Rechnungsausstellung.

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