Personal, Arbeit und Soziales

•     Stärkung der betrieblichen Altersversicherung
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
•     Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
•     Arbeitgeberzuschüsse nach einer Gehaltsreduzierung
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.
•     Selbst getragene Aufwendungen für Dienstwagen
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
•     Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
•     Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück
Die Gestellung von Brötchen und Kaffee ist kein vollwertiges Frühstück und damit nur mit den tatsächlichen Kosten statt mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.
•     Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
•     Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.
•     Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge
In den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
•     Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018
Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für 2018 stehen jetzt fest.

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