Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig
In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.
Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß
Nachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken.
Fehler beim Datenimport ist kein korrigierbarer Schreibfehler
Ein Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids.
Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsniveau auch in den Jahren nach 2018 verfassungs- und europarechtskonform.
Klage gegen Solidaritätszuschlag ab 2020 derzeit unzulässig
Solange der Steuerbescheid in Bezug auf den Soli vorläufig und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein Musterverfahren anhängig ist, ist eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht gerechtfertigt.
Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen Mängeln
Allein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen.
Schwache Konjunktur lässt Steuereinnahmen stagnieren
In der letzten Steuerschätzung gehen die Experten konjunkturbedingt von rückläufigen Steuereinnahmen für die Staatskasse aus.
Was sich 2024 (bisher) geändert hat
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Vermittlungsausschuss berät über Wachstumschancengesetz
Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.
Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen.

Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück