Als 2007 jedem Bürger eine bundeseinheitliche Steueridentnummer zugeteilt wurde, gingen die Gegner auf die Barrikaden, weil sie über kurz oder lang eine Totalüberwachung der Bürger befürchteten. Nun wird ein großer Schritt in genau diese Richtung gegangen. Im Beschluss der Bundesregierung über das Corona-Konjunkturpaket versteckt sich nämlich auch die Absichtserklärung, aus der Steueridentnummer eine verwaltungsübergreifende Bürgernummer zu machen: Um das E-Government voranzutreiben, sollen die verschiedenen Behörden künftig Daten über die Bürger austauschen können und dazu die Steueridentnummer als eindeutiges Ordnungsmerkmal nutzen. Ein Gesetzesentwurf ist noch im Sommer geplant.