Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.
Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege
Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.
Erlass von Nachzahlungszinsen im Rahmen der Corona-Maßnahmen
Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Zugangsvermutung entfällt bei zustellungsfreien Tagen
Erfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist.
Solidaritätszuschlag ist 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II ist der Solidaritätszuschlag auch 2020 und 2021 nocht gerechtfertigt und damit verfassungskonform.
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.
Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Kenntnis des Finanzamts von steuererheblichen Tatsachen
Hat das Finanzamt Kenntnis von allen steuererheblichen Tatsachen, ist die Nichtabgabe einer Steuererklärung keine Steuerhinterziehung, die zu einer längeren Festsetzungsfrist führen würde.
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
In der Zeit rund um Weihnachten verzichten die Finanzämter soweit möglich traditionell auf belastende Maßnahmen.
Höhe der Säumniszuschläge doch nicht verfassungswidrig?
Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.

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