Allgemeines

Zum 1. April 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf fast die gesamte Baubranche ausgedehnt.
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist.
Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.
Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.
Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.

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