Internet und Telekommunikation

Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
ElsterFormular letztmalig für Steuererklärung 2019 verfügbar
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
Details zur Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.
Überblick der Änderungen für 2019
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Klageerhebung mit unsignierter E-Mail ist nicht möglich
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.

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