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Personal, Arbeit und Soziales
Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2002 neue Sachbezugswerte. weiter
Für die verschiedenen Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellt sich die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind. weiter
Aufgrund des Geschlechts darf für gleiche Arbeit kein ungleicher Lohn gezahlt werden. weiter
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert. weiter
Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen. weiter
Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle. weiter
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