Selbständige und Unternehmer
Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
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