AktuellesSteuerterminkalender12.02.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
15.02.24
Steuern und Abgaben
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen. Übersicht - Eine Seite zurück |