-
Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:
Anmeldung und Abführung für Dezember 2022 bei Monatszahlern und für
das 4. Quartal 2022 bei Quartalszahlern.
-
Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember
2022 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2022 bei
Quartalszahlern.
-
Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt
Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 4. Quartal
2022.
-
Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Dezember 2022 ist
fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
-
Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag: Anmeldung
und Abführung für Dezember 2022.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13.
Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden
Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für
Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei
Tage früher eingehen.
-
Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum
10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der
Gegenleistung.
-
Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die
Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die
Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.