Aktuelles
Steuerterminkalender
12.12.22
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
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Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die
Zahlung für das 4. Quartal 2022 ist fällig.
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Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für
das 4. Quartal 2022 ist fällig.
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:
Anmeldung und Abführung für November 2022 bei Monatszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für November
2022 bei Monatszahlern.
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Vergnügungssteuer: Die Zahlung für November 2022 ist
fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15.
Dezember. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden
Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für
Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei
Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum
10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der
Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31.
Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen
Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern
zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.
Übersicht -
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