Sozialversicherungen & Co.

Arbeitslosengeld II und Darlehenstilgung für ein Kfz

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II bleiben die monatlichen Raten für Zinsen und Tilgung eines Darlehens für ein Kfz außer Betracht.

Keine Hinterbliebenenrente für Lebenspartner

Anders als verwitweten Ehegatten haben Lebenspartner in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus dem öffentlichen Dienst.

Beiträge des Kindes zur freiwilligen Krankenversicherung

Beim Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch sind auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind von den Einkünften des Kindes abzuziehen.

Krankenkassenwahl über die Agentur für Arbeit

Eine gesetzliche Krankenkasse darf einem Arbeitssuchenden nicht allein deshalb die Mitgliedschaft verweigern, weil dieser sein Wahlrecht über die Agentur für Arbeit ausgeübt hat.

Auch eine erschlichene E-101-Bescheinigung ist bindend

Ein Arbeitgeber handelt auch dann straflos, wenn er aufgrund einer erschlichenen E-101-Bescheinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung abführt.

Keine Witwenrente nach Nothochzeit

Einem Anspruch auf Witwenrente steht bei einer Nothochzeit grundsätzlich die gesetzliche Vermutung der Versorgungsabsicht bei kurzer Ehedauer entgegen.

Arbeitslosengeld II ist angemessen

Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist ausreichend hoch, um die vom Grundgesetz gebotene Existenzsicherung zu garantieren.

Neue Regelungen beim Arbeitslosengeld II

Ab dem 1. Januar 2007 gelten neben dem geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % für Empfänger des Arbeitslosengeldes II neue Regelungen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2007

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.

Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer

Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.


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