Erben und Vererben

Testierfreiheit des Erblassers
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.
Immobilienvermögen steuerfrei übertragen
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.
Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.
Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.
Zurechnung von Zinsen im Erbfall
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.
Steuerklasseneinteilung
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.

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