Einkommensteuer - Immobilien

Nutzungsänderung führt immer zu Herstellungskosten
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung sind immer Herstellungskosten, selbst wenn es sich nur um kleinere Instandhaltungsarbeiten handelt.
Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel
Es ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen.
Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Nachtragsantrag und Verlängerung einer Baugenehmigung
Ein unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn.
Nichts Neues von der Eigenheimzulage
Bei der Eigenheimzulage ist frühestens im nächsten Jahr mit Änderungen zu rechnen.
Dachneubau bei einer Gebäudeaufstockung
Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.
Entschädigung ist Einkunft aus Vermietung und Verpachtung
Erhalten Sie eine Entschädigung, weil Ihr Grundstück von einem Dritten teilweise genutzt wird, so handelt es sich dabei steuerrechtlich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht.
Unsicherheiten beim gewerblichen Grundstückshandel
Die aktuelle Rechtsprechung lässt der Finanzverwaltung einen breiten Interpretationsspielraum bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.

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