Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage
Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten.
Eingeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung genommen.
Steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern und rückwirkende Änderung der Kfz-Steuer
Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträglich noch erhöhen kann.
Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn erst im Jahr der Rückzahlung einkunftsmindernd berücksichtigt wird.
Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Auch ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, das der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse dient, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.
Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.

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