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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29
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Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Existenzgründer
Die Verlustverrechnungsbeschränkung, die für Steuersparmodelle geschaffen wurde, gilt ausdrücklich nicht für Anlaufverluste von Existenzgründern.
Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die neue Verlustverrechnungsbeschränkung nur für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen gilt, jedoch keine Anwendung auf Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern findet. Übersicht -
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