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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass Erbbauzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, da es sich um Einkünfte aus der zeitlich begrenzten, entgeltlichen Überlassung unbeweglichen Vermögens zum Gebrauch oder zur Nutzung handelt. Es liegt ein befristetes Nutzungsverhältnis vor, das während der Laufzeit des Erbbaurechts auf den fortdauernden Austausch von Leistungen gerichtet ist. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen.



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