-
-
-
Startseite-Impressum-Kontakt-Übersicht-
-
- - Die Kanzlei - Leistungen - Mandanten - Aktuelles -
-
-
- - Steuernachrichten -
-
-
-
- - - -
-
StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

- -
- - - -

Steuernachrichten

-

Lohnsteueranrufungsauskunft ist für das Finanzamt verbindlich

Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Abführung der Lohnsteuer. Ist er unsicher, wie eine Vorschrift über die Lohnsteuer anzuwenden ist, so kann er sein Betriebsstättenfinanzamt um Auskunft bitten. Diese Auskunft muss erteilt werden. Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so kann er sich nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen, sondern er muss im Wege der Arbeitgeberhaftung zahlen. Die erteilte Auskunft, selbst wenn sie falsch ist, bindet das Finanzamt.



Übersicht - Eine Seite zurück


-
-
- -
- -
-
- - - -
-