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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Dachneubau bei einer Gebäudeaufstockung

Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.

Lassen Sie den maroden Dachstuhl eines Mietshauses abreißen und neu aufbauen, so sind die Kosten dafür sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus, wenn das im Rahmen einer Gebäudeaufstockung geschieht. Dann liegen nämlich Herstellungskosten vor, meinen die Richter, und zwar selbst dann, wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte neu gebaut werden müssen und das neue Dach dem alten bis ins Detail gleicht.



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