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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Höherer Mindestlohn ab Juli 2022

Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.

In diesem Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn insgesamt drei Mal angehoben. Die beiden Anpassungen zum 1. Januar und zum 1. Juli sind dabei schon länger bekannt, denn sie beruhen auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Am 1. Oktober soll dann ein Wahlversprechen realisiert werden, nach dem der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde steigen wird. Zunächst kommt am 1. Juli aber die Anhebung von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde, die dann für die nächsten drei Monate bei der Lohnabrechnung zu beachten ist.



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