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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29
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Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen
Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Bei zum Nachlass gehörenden Zinsansprüchen ist es nach Überzeugung des Gerichts wegen der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers zulässig, später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt zu lassen. Übersicht -
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