-
-
-
Startseite-Impressum-Kontakt-Übersicht-
-
- - Die Kanzlei - Leistungen - Mandanten - Aktuelles -
-
-
- - Steuernachrichten -
-
-
-
- - - -
-
StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

- -
- - - -

Steuernachrichten

-

Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung

Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.

Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher einem Ehepaar die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen verweigert, nachdem die Eheleute nachträglich eine Dachgaube einbauen ließen. Als Neubaumaßnahme sieht das Gericht nämlich alle Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche stehen. Das gilt selbst dann, wenn die Erweiterung nur geringfügig ausfällt - im Streitfall ging es um 2,40 Quadratmeter.



Übersicht - Eine Seite zurück


-
-
- -
- -
-
- - - -
-