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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Grundsteuer nur noch vorläufig

Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig. Das hat bereits zahlreiche Anträge und Einsprüche bei den für die Einheitswertfeststellung zuständigen Finanzämtern ausgelöst. Die Finanzverwaltung hat sich nun entschlossen, im Hinblick auf dieses Verfahren zukünftige Bescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Sowohl in die Einheitswertfeststellungen als auch in die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen.



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