Erbschaft und Schenkung
Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.
Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.
Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.
Beim Bundesverfassungsgericht sind die ersten Verfassungsbeschwerden gegen die jüngste Erbschaftsteuerreform anhängig.
Auch für Erbschaftsteuerschulden gibt es keine Ausnahme von der Regel, dass Überentnahmen zur Nachbelastung mit Erbschaftsteuer führen.
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