Erbschaft und Schenkung
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.
Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
Die frühere Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig und muss rückwirkend beseitigt werden.
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
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