Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
Spekulationsgewinne aus Veräußerungsgeschäften werden besteuert. Für Immobilien und Grundstücke gibt es aber eine Ausnahmeregelung.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung darf eine Bank auch dann eine Bearbeitungspauschale verlangen, wenn kein Kreditvertrag zustande kommt.
Nachdem die Rentenreform auch den Bundesrat passiert hat, werden sich nach und nach Angebote für die private Vorsorge am Markt zeigen. Aber mit der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen.
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