Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.
Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften in den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig.
Die betriebliche Altersversorgung erlebt seit der Rentenreform 2001 eine Renaissance.
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.
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