Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Kapitalerträge sind immer wieder ein beliebtes Opfer der deutschen Steuerpolitik - so auch jetzt.
Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus ausländischen Lebensversicherung ist es nicht notwendig, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge erfüllt sind.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.
Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.
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