Umsatzsteuer

Zahlungen vom Oder-Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Gesetz gegen Manipulation an Registrierkassen
Der Fiskus will per Gesetz ab 2019 den Einsatz manipulationssicherer Kassen verbindlich vorschreiben.
Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
In einem aktuellen Fall könnte der Europäische Gerichtshof gegen die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden, dass Rechnungsberichtigungen auch rückwirkend möglich sind.
Chancen für ermäßigte Umsatzsteuer auf elektronische Medien
Eine Gleichstellung elektronischer Medien mit gedruckten Medien bei der Umsatzsteuer setzt eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie voraus.
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
Die Finanzverwaltung hat im Streit um die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen eingelenkt und verlangt nicht mehr, dass Abschlagszahlungen auf Werkleistungen sofort ergebniswirksam erfasst werden.
Neuordnung der Umsatzsteuerorganschaft
Mit fünf Urteilen hat der Bundesfinanzhof mehrere Zweifelsfragen zur Konzernbesteuerung im Umsatzsteuerrecht geklärt.
Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe
Anders als früher die Ansparabschreibung hat die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe keine Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn.
Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung
Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.

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