Umsatzsteuer

Widerruf der Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Listenpreis von Taxis bei der 1 %-Regelung
Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.
Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.
Integrierte Versorgung in Gemeinschaftspraxen
Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte auf die Tätigkeit als Arzt, insbesondere bei der integrierten Versorgung in Gemeinschaftspraxen.
Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.
Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen
Aus den Ausgaben für einen Sportwagen ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich, wenn die Ausgaben aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Umstände ein unangemessener Repräsentationsaufwand sind.
Golfturnier ist nicht als Sponsoring abziehbar
Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.

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