Aktuelles

Sozialversicherungen und Co.

Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.
Patienten haben zukünftig nicht viel zu befürchten, wenn sie die Praxisgebühr nicht bezahlten. Unterdessen hat die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Praxisgebühr eine außergewöhnliche Belastung ist.
Steuernachzahlungen sind für die Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe ohne Bedeutung.
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.

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