Aktuelles

Sozialversicherungen und Co.
Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die hohe Zahl an Insolvenzen aufgrund der Wirtschaftskrise wirkt sich im kommenden Jahr mit höheren Belastungen bei den Lohnnebenkosten aus.
Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.
Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.
Arbeitgeber müssen ihre Minijobber immer wieder befragen, ob sie einen weiteren Minijob aufgenommen haben.
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