Aktuelles

Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Das nächste Maßnahmenpaket zur Änderung des Steuerrechts erhält nach der Bundestagswahl jetzt eine Neuauflage.
Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.
Irrt sich das Finanzamt bei einer Anrufungsauskunft, darf es die entgangene Steuer nicht beim Arbeitnehmer einkassieren.
Auch durch die mehrmalige Verlängerung einer befristeten Zuweisung zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte wird daraus keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein rein privates Risiko ab und führt daher auch nicht anteilig zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
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