07.01.2009 12:53

SERVICE // AKTUELLES
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? // Seite drucken

Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt

Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.

Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.



Übersicht - Eine Seite zurück