07.01.2009 12:53

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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Häusliche Arbeitszimmer müssen eng in die private Lebenssphäre eingebunden sein.
Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien.

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