Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026

Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.

Normalerweise sind die Entwürfe für Jahressteuergesetze nicht nur echte Wälzer, sondern enthalten auch viele durchaus relevante Änderungen im Steuerrecht. Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026, den das Bundesfinanzministerium im Mai veröffentlicht hat, ist da etwas aus der Art geschlagen. Der Umfang ist mit 151 Seiten zwar immer noch beachtlich, doch inhaltlich hat das Gesetz bis jetzt kaum wesentliche Änderungen zu bieten.

Der Großteil des Inhalts betrifft notwendige Anpassungen an EU-Recht und Urteile des Europäischen Gerichtshofes sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Daneben werden vor allem Detailregelungen angepasst und weitere gesetzliche Regelungen für das Digitalzeitalter geschaffen. Ob das Gesetz im Lauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche Ergänzungen erfährt, muss sich noch zeigen. Möglich wäre, dass die von der Regierungskoalition geplante große Einkommensteuerreform, die sich immer noch in der Ideenfindungsphase befindet, ebenfalls Teil des Gesetzes wird. Vorerst enthält der Entwurf aber nur folgende wesentliche Punkte:



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