Existenzgründer

Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.

Investitionsabzugsbetrag nur mit Nachweis der Investitionsabsicht

Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.

Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag

In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.

Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers

Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.

Regeln zum Investitionsabzugsbetrag gelten auch in Härtefällen

Die Regeln zum Investitionsabzugsbetrag sind auch in einem Fall persönlicher Härte ohne Ausnahme gültig.

Steuererklärung als Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.

Abzugsverbot für Berufsausbildung ist verfassungsgemäß

Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.

Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksam

Ein Unternehmer kann nur für das gesamte Unternehmen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Eine Umsatzsteuererklärung nach den normalen Vorschriften nur für einen Unternehmensbereich ist daher nicht möglich.

Zins nach Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags

Die Frage, ab wann die nachträglich fällige Steuer zu verzinsen ist, wenn ein Investitionsabzugsbetrag wegfällt, hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmen beantwortet.

Ermittlung des Gewinns beim Investitionsabzugsbetrag

Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.


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