Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" werden zukünftig Rentenbezüge automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.
Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.
Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.
Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
Bei der Berechnung der Höhe einer Betriebsrente kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden.
Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist auch eine höhere Besteuerung von Lebensversicherungen verbunden.
Das Tagesgeldkonto ist eine gute Möglichkeit, sich eine Barreserve einzurichten.
Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge, brauchen jedoch keiner Zertifizierungsnummer.
Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.
Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften in den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig.
Die betriebliche Altersversorgung erlebt seit der Rentenreform 2001 eine Renaissance.
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.
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