Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Änderungen für Kapitalanleger
Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Lediglich alte Freistellungsaufträge müssen um die Steueridentifikationsnummer ergänzt werden.
Zinserträge des Altersvorsorgevermögens sind keine Eigenbeiträge
Um die Altersvorsorgezulage zu erhalten, muss ein eigener Beitrag zum Altersvorsorgevermögen geleistet werden, denn die Gutschrift der Zinserträge allein zählt nicht als Eigenbeitrag.
Fiktiver Gewerbesteuerabzug für andere Einkünfte ist unzulässig
Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2015 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.
Freistellungsaufträge ohne Steueridentnummer werden ungültig
Alte Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer des Anlegers verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit.
Steueränderungen für Privatleute und Familien
Neben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen.
Frist für Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer
Auch wenn das Gesetz keine Zeitbegrenzung für den Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer vorsieht, muss der Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.
Gewinne aus Xetra-Gold-Papieren sind nach einem Jahr steuerfrei
Steuerlich sind Gold-Inhaberschuldverschreibungen mit echtem Gold praktisch gleichwertig, sodass der Gewinn aus solchen Papieren nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei ist.
Gesetzentwürfe zum internationalen Austausch von Steuerdaten
Das internationale Abkommen zum Austausch von Informationen über Finanzkonten wird jetzt mit zwei Gesetzen in nationales Recht umgesetzt.
Depotübergreifende Verrechnung von Verlusten
Das Finanzamt muss im Rahmen der Steuerveranlagung auch eine Verlustverrechnung zwischen Depots bei verschiedenen Banken zulassen.
Ausfall einer Darlehensforderung nicht als Verlust abziehbar
Wenn der Darlehensnehmer aus einem privaten Darlehen Insolvenz anmelden muss, ist der Ausfall der Darlehensforderung nicht als Verlust abziehbar.
Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen
Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.
Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer
Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.
Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen
Die Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung für Xetra-Gold führt auch bei einem deutlichen Anstieg des Gold-Kurses nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Verrechnung von Altverlusten mit der Abgeltungsteuer nicht möglich
Altverluste können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nur dann mit Kapitalerträgen aus späteren Jahren verrechnet werden, wenn die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.
Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Besteuerung der Mütterrente
Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.
Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen durch einen Dritten
Übernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs.
Änderungen für Kapitalanleger
Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.

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