Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Zweites Familienentlastungsgesetz in Arbeit
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien
Der entschädigungslose Entzug von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Aktiengesellschaft führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust.
Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen
Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.
Steuerstundungsmodell erfordert Werbung mit Steuervorteilen
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle darf das Finanzamt bei einer Kapitalanlage nur dann anwenden, wenn der Anbieter auch mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen geworben hat.
Änderungen für Kapitalanleger
Neben Nichtanwendungsgesetzen zu steuerzahlerfreundlichen Urteilen gibt es 2020 für Kapitalanleger vor allem Detailänderungen für bestimmte Anlageformen.
Optionskosten sind Anschaffungsnebenkosten von Aktien
Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.
Jahressteuergesetz 2019 auf der Zielgeraden
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
Behandlung eines Erstattungsüberhangs bei der Kirchensteuer
Wenn das Finanzamt in einem Jahr mehr Kirchensteuer zurückzahlt als gezahlt wurde, kann dieser Erstattungsüberhang nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden.
Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells
Weil die Prüfung der Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells auf Anlegerebene stattfindet und nicht beim Anbieter, kann im Einzelfall auch dann ein Steuerstundungsmodell vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste allein auf die gesetzliche Abschreibung zurückgehen.
Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Steueraufkommen von Rentnern hat sich seit 2005 verdoppelt
Während die Zahl steuerpflichtiger Rentner seit 2005 um rund 50 % gestiegen ist, hat sich das von diesen Rentnern gezahlte Steueraufkommen in der selben Zeit mehr als verdoppelt.
Missbräuchliches Bondstripping
Dient Bondstripping allein dazu, einen Steuervorteil zu erzielen, liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, die das Finanzamt nicht anerkennen muss.
Anforderungen an vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag
Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag.
Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.
Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.

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