Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Niedrigere Steuersätze - aber höhere Steuern
Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung.
Berufliche Veranlassung von Umzugskosten
Umzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt.
Werbungskosten bei einem Promotionsstudium
Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein.
Hotelaufenthalt auf Sylt
Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.
Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen.
Dienstwagensteuer auch für Geländewagen
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Berufsbegleitendes Erststudium
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten.
Keine Aufteilung von Abfindungszahlungen
Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
Kosten für ein Lohn- oder Gehaltskonto
Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Vorteilsgewährung als Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
Begünstigung von Entschädigungszahlungen
Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei.
Berufliche Veranlassung eines Umzugs
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.
Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung
Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.
Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.
Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.

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