Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
In der Anhörung zum Zollkodexanpassungsgesetz gab es einhellige Kritik an den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen.
Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zur Reisekostenreform überarbeitet und ergänzt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Fallen die Renovierungskosten unabhängig vom beruflichen Umzug ohnehin an, sind sie nicht als Werbungskosten abziehbar.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wann ein Arbeitsplatz so eingeschränkt nutzbar ist, dass der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers in Frage kommt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof hat die Vorgabe der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Wechsel zur Fahrtenbuchmethode im laufenden Jahr nicht möglich ist.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entfernungspauschale ausnahmslos alle außerordentlichen Fahrzeugkosten abdeckt.
Für den Bundesfinanzhof liegt es auf der Hand, dass ein erwachsenes, wirtschaftlich selbstständiges Kind auch bei einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern eine doppelte Haushaltsführung haben kann.
Überschreitet die Zuzahlung für einen Dienstwagen den privaten Nutzungsvorteil, ist der Überschussbetrag in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens zählt auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen.
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