Selbständige und Unternehmer
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Möglichkeiten einer Zwangseinlage oder -entnahme bei betrieblich genutzten und gewerblich vermieteten Gebäudeteilen geäußert.
Die Ungleichbehandlung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften bei der Abfärberegelung ist nicht verfassungswidrig.
Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien zur Bildung von Rückstellungen für Provisionsausgleichszahlungen an Handelsvertreter herausgegeben.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auch selbstständigen Unternehmern Pfändungsschutz für ihre Altersvorsorge gewährt.
Das Bundesfinanzministerium hat Regeln zur Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen veröffentlicht.
Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.
Für Gewährleistungsverpflichtungen können Pauschalrückstellungen gebildet werden, die sich aber an eigenen Erfahrungswerten orientieren müssen.
Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumszuwendungen ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, hat der Bundesfinanzhof deutlich signalisiert, dass er von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist.
Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Ein neues Urteil erleichtert die Teilwertabschreibung insbesondere von Gebäuden, da nur noch auf einen Wertprognosezeitraum von fünf Jahren abzustellen ist.
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Wertpapiere, die ohne Gesellschafterbeschluss gekauft werden, können kein Betriebsvermögen sein.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Ein Fahrtenbuch muss sicher vor späteren Änderungen sein und sämtliche vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Die Fortführung einer Firma kann bereits dann vorliegen, wenn Dritte von einer Identität zwischen dem früheren und dem derzeitigen Unternehmen ausgehen.
Gewerbesteuermessbescheide ergehen nur noch vorläufig, da die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer nach wie vor in Zweifel steht.
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann auch gewerbliche Einkünfte erzielen, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.
Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.
Übersicht -
Eine Seite zurück